Das Eidgenössische Zeitgesetz verlangte, dass jede Gemeinde eine Uhr betreibe, die die offizielle Zeit anzeige, weithin sichtbar und mit weithin hörbarem Viertelstundenschlag (wie haben sich die Zeiten geändert!). 1893 wurde der Engemer Turmuhr die Anerkennung als "öffentliche Uhr" erteilt.